Zigerclique

eine fasnachtsgesellschaft in Näfels, Schweiz, gegründet 1954

Zigerclique

Die clique

Auszug aus den statuten

Die Zigerclique ist eine politisch und konfessionell neutrale vereinigung von einwohnern von Näfels und personen, die sich mit Näfels verbunden fühlen, zur pflege der näfelser fasnacht und vor allem des umzugs.

Die Zigerclique besteht aus stögglibueben (= aktivmitgliedern), kandidaten und gönnern. Als mitglieder kommen nur natürliche personen männlichen geschlechts in frage.

Geschichtliches

Vor 1954 wurde die fasnacht durch die verschiedenen dorfvereine organisiert. Aus diesen gingen 1954 nach dem vorbild von Basel die cliquen hervor: Lälli, Chropfschlitzer, Chäfersüüder und Ziger (sowie die harmoniemusik als Notenschinder). Leider haben nicht alle bis heute überlebt.

Benannt wurde die Zigerclique nach dem schabziger, einem streng riechenden kräuterkäse, der seit tausend jahren vor allem in der form eines konischen «stöggli» verkauft wird.

Die cliquen bildeten ein organisationskomitee zur organisation der fasnacht. Daraus ging die Geltengesellschaft (www.fasnacht-naefels.ch) hervor, benannt nach dem schiff im wappen der damaligen gemeinde Näfels, das wie ein waschzuber aussieht.

Organisation

Titel

Alle mitglieder der Zigerclique mit ausnahme der kandidaten tragen einen oder mehrere der folgenden titel:

  • cliquenvater
  • ehrenoberzigerriber
  • ordensträger
  • jubilar
  • stögglibueb
  • zigerschmögger

Der titel cliquenvater kommt dem cliquengründer, Josef Landolt-Müller, geboren am 18. 6. 1913, zu.

Ämter

  • oberzigerriber (= präsident)
  • näbeoberzigerriber (= vizepräsident)
  • zigerriber-itriiber (= kassier)
  • zigerriber-schriber (= aktuar)
  • zigerriber-nagelitriiber (= bauchef)
  • zigerriberbigner (materialverwalter)
  • zeremonienmeister

Die amtsinhaber sind unter wer ist wer zu finden.

Schlachtruf

Zigerschabe, zigerschabe, hoi, hoi, hoi!

Aufnahmezeremonie

Die aufnahme ist ein zweistufiges verfahren, dessen zeitlicher verlauf sich nach den neigungen und eignungen des kandidaten richtet. Die beiden stufen werden als erster und zweiter schlag bezeichnet und sind an einer mitgliederversammlung gemäss einem in einem reglement umschriebenen ritus vorzunehmen.

Tenü

neu

alt

jubilare und
ordens­träger

usw.